Ab Januar 2017 Änderung in der STVO

Bei Schrittgeschwindigkeit oder bei Stau müssen Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken und der angrenzenden rechten Spur bilden. Auf Straßen mit drei oder vier Fahrstreifen müssen ebenfalls die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links und alle anderen nach rechts ausweichen, bisher wurde die Rettungsgasse bei vier Fahrspuren in der Mitte gebildet.

 

Lesen Sie auch den Beitrag von Runter von Gas